Freie Trauung Ostsee

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    Damit wir uns gut verstehen …

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Andreas Herrmann als freier Trauredner im Hause der ikademie GmbH, Hamburg/Deutschland beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Andreas Herrmann selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Präambel
    Der Auftraggeber und der Hochzeitsredner Andreas Herrmann, arbeiten zusammen, um eine freie Trauung und deren Durchführung auszuarbeiten. Vertrauen und Offenheit bilden das Fundament dieser Zusammenarbeit.

    Leistungen
    a) Vereinbarte Textarbeiten und Reden werden per E-Mail innerhalb der vereinbarten Zeitspanne an den Auftraggeber verschickt. Voraussetzung ist, dass Andreas Herrmann alle benötigten Informationen vorliegen.

    b) Das Skript der Hochzeitszeremonie erhält der Auftraggeber vorab. Der Auftragnehmer genehmigt dem Auftraggeber, die Änderung, Kopie und Verwendung des Skriptes in privaten Alben etc. Im Gegenzug genehmigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Verwendung des Skriptes zu Werbezwecken unter Berücksichtigung des persönlichen Datenschutzes.

    c) Andreas Herrmann setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.

    d) Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) durchgeführt.

    e) Alle Angebote von Andreas Herrmann sind freibleibend und unverbindlich.

    f) Es werden ausschließlich Leistungen von Andreas Herrmann an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.

    g) Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

    h) Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt Andreas Herrmann keine Verantwortung und keine Haftung.

    Vorgespräche
    Als Vorgespräche sind zur Ausarbeitung des Skriptes maximal zwei Gesprächstermine vorgesehen. Diese finden, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt.

    Gewährleistung
    Der Auftraggeber hat Anspruch auf dreimalige Korrektur des in Auftrag gegebenen Skriptes. Änderungswünsche und Korrekturen darüber hinaus, liegen im Ermessen des Auftragnehmers. Korrekturwünsche sind ausschließlich per E-Mail an Andreas Herrmann zu senden. Der Kunde selbst trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.

    Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist außerdem nicht haftbar zu machen, für eine nichtschuldhafte Verspätung zur freien Trauung durch höhere Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse (Starkregen etc.) oder verkehrsbedingte Verzögerungen (Autopanne, Verkehrsstau etc.).

    Honorar
    Erteilt der Auftraggeber den Auftrag an Andreas Herrmann, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Auftraggeber außerhalb Deutschlands wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.

    Kosten & Reisekosten
    Kosten, die durch die Besichtigung einer Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,35 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten.

    Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.

    Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, Andreas Herrmann hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.

    Vertragsabschluss
    Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung erstellt Andreas Herrmann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die mündliche oder schriftliche Genehmigung des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber sowie durch die Inanspruchnahme des ersten Beratungsgespräches kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsteller zustande. Es beginnt automatisch die Ausarbeitungszeit des Skripts.

    Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden.

    Nichtzahlung
    Andreas Herrmann verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Trauung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung behält sich Andreas Herrmann das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

    Vertragsdauer
    Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.

    Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
    Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer Andreas Herrmann Ausfallkosten berechnen, wie folgt:

    • 25 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt vor dem ersten Beratungsgespräch, nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit
    • 50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 30 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
    • 90 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 10 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
    • Der volle Preis wird fällig ohne Anfahrtskosten, bei Rücktritt innerhalb weniger als 10 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin

    Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Hochzeitsrede, erhält der Auftraggeber die Rede per E-Mail.

    Der Auftraggeber kann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

    Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

    Nichterbringung der Leistung
    Kann Andreas Herrmann als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.

    Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Skriptentwürfe bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt.

    Bedingungen für die Durchführung der Hochzeitszeremonie
    Für einen reibungslosen Ablauf mit der Auftragnehmer während der Hochzeitszeremonie von Regen und frontaler Sonneneinstrahlung geschützt sein. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.

    Eventuell gebuchte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10 °C und 35 °C liegen. Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.

    Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

    Mängel
    Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

    Haftung
    Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

    Andreas Herrmann ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar zu machen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Andreas Herrmann und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

    Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind auch direkt gegenüber Dritten geltend zu machen. Äußert Andreas Herrmann zur Realisierung eines Vorhabens seine Bedenken, so haftet er nicht für Schäden, die daraus entstehen.

    Sollten bei der Hochzeit Mietgegenstände von Andreas Herrmann genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig zu machen.

    Datenschutz
    Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von Andreas Herrmann absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Andreas Herrmann Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf seiner Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.

    Der Auftraggeber überträgt Andreas Herrmann die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

    Der Auftraggeber stellt Andreas Herrmann von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.

    Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Andreas Herrmann strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Anwendbares Recht
    Es gilt das deutsche Recht.

    Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand wird der Sitz von Hochzeitsredner Andreas Herrmann festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Hamburg. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

    Urheberrecht
    Die Webseite www.hochzeitsredner-freie-trauung.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

    Hochzeitsredner Andreas Herrmann ist Urheber aller von ihm geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist Andreas Herrmann als Urheber anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit Andreas Herrmann in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.

    Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

    ikademie GmbH
    Hochzeitsredner Andreas Herrmann
    Lelka-Birnbaum-Weg 7
    22457 Hamburg / Deutschland
    Kostenlose Beratung: 0800 50 10 400
    Geschäftsführerin: Nicole Herrmann

    Hamburg, 05. Januar 2016 ikademie GmbH

     

    Häfige Fragen

    Wertvolle Tipps

    Alle Tipps

    Das sagen meine Hochzeitspaare

    Hochzeitsredner Freie Trauung

    … deine Ansprache hat uns sehr berührt. Für uns war die Trauung sowie die ganze Feier an diesem Tag wie ein Märchen, das zu schnell vorbei ging. Auch unsere Gäste waren begeistert von der Trauung und haben uns mehrfach positiv darauf angesprochen. Wir sind sehr froh, dass wir Dich gefunden haben …

    Lara und Waldemar L. aus Osnabrück

    Hochzeitsredner Freie Trauung

    Unsere Hochzeit war einfach traumhaft und unvergesslich schön. Andreas Herrmann hat einen wichtigen Teil dazu beigetragen. Er hat unsere Trauung in eine grandiose Zeremonie verwandelt. Seine Rede war überwältigend. Vielen Dank für die Organisation eines ganz besonderen Tages in unserem Leben, an den wir uns immer wieder voller Freude zurück erinnern werden.

    Britta und Michael, Hannover

    Hochzeitsredner Freie Trauung

    Die Rede von Herrn Herrmann war einfach wahnsinnig schön. Er hat die passenden Worte für unsere freie Trauung gefunden. Er hat es geschafft, mit den richtigen Worten, humorvoll und liebevoll zugleich, unsere Trauung zu perfektionieren. Die Worte, mit denen Herr Herrmann unsere Liebe beschrieb, haben uns allen an diesem Tag klar vor Augen geführt, dass unser Eheversprechen der absolut richtige Weg ist.

    Hannah und Jörg, Dresden

    Hochzeitsredner Freie Trauung

    Lieber Andreas! Wir möchten Dir dafür danken, dass Du uns bei dem wichtigsten Schritt in unserem Leben begleitet hast. Auf Dich konnten wir uns zu 100 % verlassen. Es hat einfach alles gepasst. Von den Einladungskarten über die Auswahl der Hochzeitslocation bis hin zu den Danke-Karten hat einfach alles gestimmt. Deine tolle Hochzeitsrede hat unserer gesamten Hochzeitsfeier das Krönchen aufgesetzt! Grandios!

    Isabell und Dirk, Bremen

    Hochzeitsredner Freie Trauung

    Andreas Herrmann ist ein ganz besonderer Redner. Wir haben ihn zuvor auf einer Freien Trauung erleben dürfen und haben sofort gesagt, wenn wir unsere eigene Freie Trauung erleben, dann nur mit Herrn Herrmann. Und es kam wie erwartet, er hat uns begeistert, mit inhaltlicher Vielfalt sowie Humor in der Traurede. Wir danken Andreas Herrmann von Herzen und empfehlen ihn gern weiter!

    Marcel & Anna-Lena aus Kühlungsborn